Kulturförderabgabe
Seit dem 01.07.2024 hat die Stadt Köln die bisherige Satzung zur Kulturfürderabgabe wie folgt geändert:
Besucher*innen der Stadt, die in Kölner Beherbergungsbetrieben übernachten, werden ab 1. Juli 2024 Übernachtungssteuer bezahlen, unabhängig davon, ob die Übernachtung beruflich zwingend erforderlich ist oder nicht. Anders als bisher wird es dann nicht mehr erforderlich sein, beim Check-In mittels Formular Angaben zum Reisezweck zu machen. Der Steuersatz beträgt unverändert fünf Prozent auf den Übernachtungspreis.